Nutzungsbedingungen
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1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma meetago GmbH, Junkersring 5, 53844 Troisdorf, als Betreiber der Internet-Domain meetago.com (Plattform) und dem auf dieser Plattform werbenden Anbieter von Beherbergungs- und ähnlichen Leistungen (Vertragspartner) werden abschließend durch diese Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt. Die Plattform stellt eine Dienstleistung zur Verfügung, die es einer unbekannten und unbestimmten Vielzahl von Interessenten (Kunden) ermöglicht, über das Internet mit dem Vertragspartner in rechtsgeschäftliche Beziehungen zu treten (Buchung). Bei Inanspruchnahme der Plattform kommen rechtsgeschäftliche Beziehungen nur zustande zwischen
- dem Kunden und dem Vertragspartner und/ oder
- dem Vertragspartner und der Plattform,
nicht aber zwischen der Plattform und dem Kunden.
Der Vertrag zwischen der Plattform und dem Vertragspartner kommt zustande, wenn die Plattform das in der Anmeldung des Vertragspartners liegende Vertragsangebot annimmt. Es gilt als Annahme des Vertragsangebotes, wenn die Plattform die Vergütung für die erste Vertragslaufzeit dem Partner in Rechnung stellt.
2. Vertragslaufzeit
Die Dauer der ersten Vertragsperiode bestimmt der Vertragspartner durch Wahl der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit in der Anmeldung. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Datum der Unterschrift des Vertragspartners.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf einer Vertragsperiode um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von acht Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Maßgebend für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Kündigungsempfänger.
Während der jeweiligen Vertragslaufzeit ist der Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündbar. Ein wichtiger Kündigungsgrund ist z. B.:
- Fortbestehen des Zahlungsverzuges trotz vorangegangener Mahnung
- Veröffentlichung unsicher und/ oder strafrechtlich relevanter Inhalte auf der Plattform trotz Abmahnung
3. Leistungsumfang
Die Plattform ermöglicht dem Vertragspartner zum vereinbarten Jahrespreis die Präsentation seines Angebotes im Internet nach einheitlichen Vorgaben (Layout). Der Betreiber der Plattform behält sich das Recht vor, den Internetauftritt (insbesondere das Layout) zu ändern, sowie die Werbung des Vertragspartners über weitere Domains (URL) zu veröffentlichen.
Die textlichen Inhalte der Werbung des Vertragspartners innerhalb der Plattform werden vom Vertragspartner entweder selbst eingestellt oder von ihm an den Betreiber der Plattform geliefert. Nimmt der Vertragspartner die leistungsbereiten Dienste der Plattform nicht in Anspruch oder liefert er dieser nicht die einzustellenden Inhalte, so entbindet dies den Vertragspartner nicht von seinen Zahlungspflichten.
Verfügt der Vertragspartner über eine eigene Internetdomain (Homepage), so kann er von seinem Internetauftritt innerhalb der Plattform hierauf verweisen (Link). Links auf andere Internetseiten sind zu unterlassen und können von der Plattform ohne vorherige Abmahnung des Vertragspartners gelöscht werden.
Dem Kunden bietet die Plattform die Möglichkeit, beim Vertragspartner provisionsfrei Buchungsanfragen zu tätigen. Soweit die Plattform den unmittelbaren Vertragsschluss zwischen Kunden und Vertragspartner in Echtzeit (Direktbuchung) ermöglicht und zu diesem Zweck über eine Anbindung an das Buchungssystem eines Drittanbieters und ein hiervon unabhängig eigenes Buchungssystem verfügt, so behält sich die Plattform das Recht vor, diese Direktbuchungsoption einzustellen.
Beim Abschluss eines Vertrages zwischen Kunden und Vertragspartner durch Direktbuchung hat die Plattform Anspruch auf Provision gegen den Vertragspartner.
Die Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistung der Plattform (z.B. Bannerwerbung) ist gesondert zu vergüten.
4. Zahlungsbedingungen
Das Recht der Inanspruchnahme der Plattform durch den Vertragspartner setzt voraus, dass die zu Beginn einer jeweiligen Vertragsperiode gestellte Jahresrechnung vom Vertragspartner sofort und ohne Abzug ausgeglichen wird.
Die Plattform kann die Vergütung für spätere Vertragsperioden anpassen, wenn sich z.B. die Kosten für die Bereitstellung Plattform ändern. Wird die Anpassung der Jahresvergütung spätestens drei Monate vor Ende einer Vertragsperiode angekündigt, so ist sie für die Vertragsparteien bindend wenn der Vertragspartner die Preisänderungsmitteilung nicht zum Anlass für die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der Vertragsperiode nimmt. Dieses Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners gilt nicht, wenn mit der Preisanpassung lediglich eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Vertragspartner weitergegeben wird.
Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungspflichten in Verzug, so ist die Plattform berechtigt, den Vertragspartner bis zur Erfüllung aller fälligen Zahlungspflichten von der Inanspruchnahme der Plattform auszuschließen (Zurückbehaltungsrecht).
5. Haftung
Die Plattform stellt die größtmögliche Verfügbarkeit der eingesetzten Programme und Geräte (Software und Hardware) sicher. Führt der Ausfall oder die Fehlfunktion von Hardware und/ oder Software zu einem Schaden beim Vertragspartner, so ist die Plattform hierfür nur haftbar, wenn der Schaden durch die Plattform oder dieser zurechenbar vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Besteht der Schaden darin, dass dem Vertragspartner infolge Ausfalls der Plattform Gewinn entgangen ist, so ist die Schadensersatzverpflichtung der Plattform der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der dem vom Vertragspartner geschuldeten vereinbarten Jahrespreis (Ziffer 3, Satz 1) entspricht.
Für die vom Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Präsentation auf der Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Bilddateien und dergleichen, ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Werden durch die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten und auf der Plattform veröffentlichten Daten die Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, so hat der Vertragspartner die Plattform von den erhobenen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Der Vertragspartner hat die Plattform auch von Ansprüchen freizustellen, die Kunden geltend machen infolge Nicht- oder Schlechterfüllung des aufgrund der Buchung zustande gekommenen Vertrages.
Die vom Vertragspartner auf der Plattform angebotenen Leistungen/ Kontingente sind für den Vertragspartner bindend.
Die Plattform haftet nicht für den Schaden/ den Ausfall, der dem Vertragspartner dadurch entstehen kann, dass ein Kunde die gebuchte Leistung des Vertragspartners nicht abnimmt. Die Plattform wird den Vertragspartner jedoch bei der Durchsetzung seiner entsprechenden Ansprüche gegen den Kunden durch Zurverfügungstellung der im Rahmen der gesetzlich zulässigen gespeicherten Daten über die zugrunde liegende Anfrage unterstützen.
Diese Haftungsregeln gelten in gleicher Weise auch für die Veröffentlichung der Werbung des Vertragspartner unter weiteren Domains (Ziffer 3, Satz 2).
6. Schlussbestimmungen
Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort/ Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bonn. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Wohnsitz im Inland hat, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.
Allgemeine Vertragsbedingungen 01/2005
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma meetago GmbH, Junkersring 5, 53844 Troisdorf, als Betreiber der Internet-Domain meetago.com (Plattform) und dem auf dieser Plattform werbenden Anbieter von Beherbergungs- und ähnlichen Leistungen (Vertragspartner) werden abschließend durch diese Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt. Die Plattform stellt eine Dienstleistung zur Verfügung, die es einer unbekannten und unbestimmten Vielzahl von Interessenten (Kunden) ermöglicht, über das Internet mit dem Vertragspartner in rechtsgeschäftliche Beziehungen zu treten (Buchung). Bei Inanspruchnahme der Plattform kommen rechtsgeschäftliche Beziehungen nur zustande zwischen
- dem Kunden und dem Vertragspartner und/ oder
- dem Vertragspartner und der Plattform,
nicht aber zwischen der Plattform und dem Kunden.
Der Vertrag zwischen der Plattform und dem Vertragspartner kommt zustande, wenn die Plattform das in der Anmeldung des Vertragspartners liegende Vertragsangebot annimmt. Es gilt als Annahme des Vertragsangebotes, wenn die Plattform die Vergütung für die erste Vertragslaufzeit dem Partner in Rechnung stellt.
2. Vertragslaufzeit
Die Dauer der ersten Vertragsperiode bestimmt der Vertragspartner durch Wahl der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit in der Anmeldung. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Datum der Unterschrift des Vertragspartners.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf einer Vertragsperiode um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von acht Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Maßgebend für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Kündigungsempfänger.
Während der jeweiligen Vertragslaufzeit ist der Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündbar. Ein wichtiger Kündigungsgrund ist z. B.:
- Fortbestehen des Zahlungsverzuges trotz vorangegangener Mahnung
- Veröffentlichung unsicher und/ oder strafrechtlich relevanter Inhalte auf der Plattform trotz Abmahnung
3. Leistungsumfang
Die Plattform ermöglicht dem Vertragspartner zum vereinbarten Jahrespreis die Präsentation seines Angebotes im Internet nach einheitlichen Vorgaben (Layout). Der Betreiber der Plattform behält sich das Recht vor, den Internetauftritt (insbesondere das Layout) zu ändern, sowie die Werbung des Vertragspartners über weitere Domains (URL) zu veröffentlichen.
Die textlichen Inhalte der Werbung des Vertragspartners innerhalb der Plattform werden vom Vertragspartner entweder selbst eingestellt oder von ihm an den Betreiber der Plattform geliefert. Nimmt der Vertragspartner die leistungsbereiten Dienste der Plattform nicht in Anspruch oder liefert er dieser nicht die einzustellenden Inhalte, so entbindet dies den Vertragspartner nicht von seinen Zahlungspflichten.
Verfügt der Vertragspartner über eine eigene Internetdomain (Homepage), so kann er von seinem Internetauftritt innerhalb der Plattform hierauf verweisen (Link). Links auf andere Internetseiten sind zu unterlassen und können von der Plattform ohne vorherige Abmahnung des Vertragspartners gelöscht werden.
Dem Kunden bietet die Plattform die Möglichkeit, beim Vertragspartner provisionsfrei Buchungsanfragen zu tätigen. Soweit die Plattform den unmittelbaren Vertragsschluss zwischen Kunden und Vertragspartner in Echtzeit (Direktbuchung) ermöglicht und zu diesem Zweck über eine Anbindung an das Buchungssystem eines Drittanbieters und ein hiervon unabhängig eigenes Buchungssystem verfügt, so behält sich die Plattform das Recht vor, diese Direktbuchungsoption einzustellen.
Beim Abschluss eines Vertrages zwischen Kunden und Vertragspartner durch Direktbuchung hat die Plattform Anspruch auf Provision gegen den Vertragspartner.
Die Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistung der Plattform (z.B. Bannerwerbung) ist gesondert zu vergüten.
4. Zahlungsbedingungen
Das Recht der Inanspruchnahme der Plattform durch den Vertragspartner setzt voraus, dass die zu Beginn einer jeweiligen Vertragsperiode gestellte Jahresrechnung vom Vertragspartner sofort und ohne Abzug ausgeglichen wird.
Die Plattform kann die Vergütung für spätere Vertragsperioden anpassen, wenn sich z.B. die Kosten für die Bereitstellung Plattform ändern. Wird die Anpassung der Jahresvergütung spätestens drei Monate vor Ende einer Vertragsperiode angekündigt, so ist sie für die Vertragsparteien bindend wenn der Vertragspartner die Preisänderungsmitteilung nicht zum Anlass für die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf der Vertragsperiode nimmt. Dieses Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners gilt nicht, wenn mit der Preisanpassung lediglich eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Vertragspartner weitergegeben wird.
Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungspflichten in Verzug, so ist die Plattform berechtigt, den Vertragspartner bis zur Erfüllung aller fälligen Zahlungspflichten von der Inanspruchnahme der Plattform auszuschließen (Zurückbehaltungsrecht).
5. Haftung
Die Plattform stellt die größtmögliche Verfügbarkeit der eingesetzten Programme und Geräte (Software und Hardware) sicher. Führt der Ausfall oder die Fehlfunktion von Hardware und/ oder Software zu einem Schaden beim Vertragspartner, so ist die Plattform hierfür nur haftbar, wenn der Schaden durch die Plattform oder dieser zurechenbar vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Besteht der Schaden darin, dass dem Vertragspartner infolge Ausfalls der Plattform Gewinn entgangen ist, so ist die Schadensersatzverpflichtung der Plattform der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der dem vom Vertragspartner geschuldeten vereinbarten Jahrespreis (Ziffer 3, Satz 1) entspricht.
Für die vom Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Präsentation auf der Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Bilddateien und dergleichen, ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Werden durch die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten und auf der Plattform veröffentlichten Daten die Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, so hat der Vertragspartner die Plattform von den erhobenen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Der Vertragspartner hat die Plattform auch von Ansprüchen freizustellen, die Kunden geltend machen infolge Nicht- oder Schlechterfüllung des aufgrund der Buchung zustande gekommenen Vertrages.
Die vom Vertragspartner auf der Plattform angebotenen Leistungen/ Kontingente sind für den Vertragspartner bindend.
Die Plattform haftet nicht für den Schaden/ den Ausfall, der dem Vertragspartner dadurch entstehen kann, dass ein Kunde die gebuchte Leistung des Vertragspartners nicht abnimmt. Die Plattform wird den Vertragspartner jedoch bei der Durchsetzung seiner entsprechenden Ansprüche gegen den Kunden durch Zurverfügungstellung der im Rahmen der gesetzlich zulässigen gespeicherten Daten über die zugrunde liegende Anfrage unterstützen.
Diese Haftungsregeln gelten in gleicher Weise auch für die Veröffentlichung der Werbung des Vertragspartner unter weiteren Domains (Ziffer 3, Satz 2).
6. Schlussbestimmungen
Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort/ Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bonn. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Wohnsitz im Inland hat, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.
Allgemeine Vertragsbedingungen 01/2005